In
der
Praxis
erleben
wir
häufig
die
Situation,
dass
Arbeitnehmer
zusammen
mit
der
Arbeiterkammer
prozessieren;
dadurch
leicht
und
ohne
jedes
Kostenrisiko
berechtigte
und
unberechtigte
Ansprüche
geltend
machen
können.
Bei
so
gut
wie
jedem
Beendigungsverfahren
vor
dem
Arbeitsgericht
sind
Überstunden
und
offene
Urlaube
Thema.
Sie
als
Arbeitgeber
sind
gesetzlich
verpflichtet,
Aufzeichnungen
über
die
Arbeitszeit,
die
Arbeitsruhe
und
den
Urlaub
Ihrer
Arbeitnehmer
zu
führen.
Wenn
Sie
diesen
Verpflichtungen
nicht
nachkommen,
rächt
sich
dies
spätestens
im
Arbeitsrechtsprozess.
Obwohl
Sie
vielleicht
wissen,
dass
Ihr
ehemaliger
Arbeitnehmer
die
Tatsachen
verdreht,
kommen
Sie
in
erhebliche
Beweisschwierigkeiten,
wenn
Sie keine Aufzeichnungen vorlegen können.
Tipp:
„Nehmen
Sie
die
Aufzeichnungspflichten
ernst
- zu Ihrem eigenen Vorteil!“
Viele Verpflichtungen
Sorgfalt lohnt sich
Wir
betreuen
Unternehmer
sehr
intensiv
in
arbeitsrechtlichen
Fragen.
Die
Spezialisierung
der
Kanzlei
reicht
von
der
Ausarbeitung
von
Dienstverträgen
bis
zur
richtigen
Vorgehensweise
bei
der
Beendigung
eines
Dienstverhältnisses.
Das
Arbeitsrecht
ist
gespickt
von
zwingenden
Bestimmungen
für
den
Arbeitnehmer,
zu
deren
Lasten
der
Arbeitgeber
keine
Regelung
treffen
darf.
Das
Wissen
um
diese
Rahmenbedingungen
schafft
den
rechtlichen
Gestaltungsspielraum
indem
sich
der
Arbeitgeber
bewegen
kann.
Wir
helfen Ihnen dabei.
Unsere Leistungen:
•
Ausarbeitung
von
Geschäftsführer-
und
Dienstverträgen,
•
Kündigung, Entlassung,
•
Prozesse vor dem Arbeitsgericht,
•
Betriebsvereinbarungen.
Für Arbeitgeber
Wissen schafft Vorsprung
WIR FREUEN UNS AUF SIE
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