Ob
Genossenschaftswohnung,
Miete
eines
Einfamilienhauses
oder
„normale“
Miete
einer
Eigentumswohnung;
die
Art
des
Wohnrechts
bestimmt
ganz
wesentlich
die
Rechte
und
Pflichten von Mieter und Vermieter.
So
kommen
etwa
Mieter
einer
Altbauwohnung
in
den
Genuss
des
Mietrechtsgesetzes,
während
das
Bewohnen
eines
Einfamilienhauses
ohne
besonderen
Schutz
des
Mieters
erfolgt
und
damit
dem
Vermieter
einen
größeren
Spielraum
bei der Vertragsgestaltung einräumt.
Die
unterschiedlichen
miet-
und
wohnrechtlichen
Bestimmungen
können
schnell
für
Verwirrung
sorgen.
Zu
Recht,
denn
kaum
ein
Rechtsbereich
ist
derart
komplex
wie
das
Wohnrecht.
Unsere
Kanzlei
sorgt
dafür,
dass
Sie
sich im Dickicht des Wohnrechts nicht verirren.
Wohnrecht
Wohnung ist nicht gleich Wohnung
Die
Übertragung
von
Haus,
Wohnung
oder
einem
schlichten
Bauplatz
birgt
mehr
Gefahren
als
auf
den
ersten
Blick
vermutet.
Die
für
den
Käufer
größte
Gefahr
lauert
nämlich
nicht
über,
sondern
unter
der
Erde.
Bei
Liegenschaften,
die
im
Altlastenatlas
oder
Verdachtsflächenkataster
eingetragen
sind,
besteht
ein
erhöhtes
Risiko
der
Bodenverunreinigung.
Für
die
Sanierung
der
kontaminierten
Liegenschaft
kann
der
jeweilige
Liegenschaftseigentümer
haften.
Dessen
Kosten
sind
gesetzlich
nicht
etwa
mit
dem
Wert
der
Liegenschaft
beschränkt,
sondern
können
deutlich
darüber
hinaus
gehen.
Die
Immobilie
wird damit wirtschaftlich zum Grab.
In
unserer
Kanzlei
wird
die
Übertragung
von
Haus
und
Hof
nach
einem
in
der
Praxis
bewährten
Verfahren
umgesetzt.
Risiken
bleiben
damit für Sie besser beherrschbar.
Tipp:
„Immobilientransaktionen
erfordern
sehr
große Sorgfalt in der Vorbereitung und Abwicklung!“
Immobilienrecht
Immobilien sicher übertragen
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