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IMMOBILIENRECHT
Ob       Genossenschaftswohnung,       Miete       eines Einfamilienhauses     oder     „normale“     Miete     einer Eigentumswohnung;     die     Art     des     Wohnrechts bestimmt      ganz      wesentlich      die      Rechte      und Pflichten von Mieter und Vermieter. So   kommen   etwa   Mieter   einer   Altbauwohnung   in den   Genuss   des   Mietrechtsgesetzes,   während   das Bewohnen        eines        Einfamilienhauses        ohne besonderen   Schutz   des   Mieters   erfolgt   und   damit dem   Vermieter   einen   größeren   Spielraum   bei   der Vertragsgestaltung einräumt. Die   unterschiedlichen   miet-   und   wohnrechtlichen Bestimmungen     können     schnell     für     Verwirrung sorgen.   Zu   Recht,   denn   kaum   ein   Rechtsbereich   ist derart     komplex     wie     das     Wohnrecht.     Unsere Kanzlei   sorgt   dafür,   dass   Sie   sich   im   Dickicht   des Wohnrechts nicht verirren.

Wohnrecht

Wohnung ist nicht gleich Wohnung

Die   Übertragung   von   Haus,   Wohnung   oder   einem schlichten   Bauplatz   birgt   mehr   Gefahren   als   auf den    ersten    Blick    vermutet.    Die    für    den    Käufer größte   Gefahr   lauert   nämlich   nicht   über,   sondern unter     der     Erde.     Bei     Liegenschaften,     die     im Altlastenatlas        oder        Verdachtsflächenkataster eingetragen   sind,   besteht   ein   erhöhtes   Risiko   der Bodenverunreinigung.     Für     die     Sanierung     der kontaminierten    Liegenschaft    kann    der    jeweilige Liegenschaftseigentümer    haften.    Dessen    Kosten sind    gesetzlich    nicht    etwa    mit    dem    Wert    der Liegenschaft   beschränkt,   sondern   können   deutlich darüber   hinaus   gehen.   Die   Immobilie   wird   damit wirtschaftlich zum Grab. In   unserer   Kanzlei   wird   die   Übertragung   von   Haus und    Hof    nach    einem    in    der    Praxis    bewährten Verfahren   umgesetzt.   Risiken   bleiben   damit   für   Sie besser beherrschbar. Tipp:   „Immobilientransaktionen   erfordern   sehr   große Sorgfalt in der Vorbereitung und Abwicklung!“

Immobilienrecht

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Die     Übertragung     von     Haus,     Wohnung     oder einem   schlichten   Bauplatz   birgt   mehr   Gefahren als   auf   den   ersten   Blick   vermutet.   Die   für   den Käufer   größte   Gefahr   lauert   nämlich   nicht   über, sondern   unter   der   Erde.   Bei   Liegenschaften,   die im   Altlastenatlas   oder   Verdachtsflächenkataster eingetragen   sind,   besteht   ein   erhöhtes   Risiko   der Bodenverunreinigung.     Für     die     Sanierung     der kontaminierten   Liegenschaft   kann   der   jeweilige Liegenschaftseigentümer   haften.   Dessen   Kosten sind    gesetzlich    nicht    etwa    mit    dem    Wert    der Liegenschaft       beschränkt,       sondern       können deutlich    darüber    hinaus    gehen.    Die    Immobilie wird damit wirtschaftlich zum Grab. In    unserer    Kanzlei    wird    die    Übertragung    von Haus     und     Hof     nach     einem     in     der     Praxis bewährten   Verfahren   umgesetzt.   Risiken   bleiben damit für Sie besser beherrschbar. Tipp:     „Immobilientransaktionen     erfordern     sehr große Sorgfalt in der Vorbereitung und Abwicklung!“

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