Ihre
rechtlichen
Möglichkeiten
bei
einer
Verletzung
des
Wettbewerbsrechts
sind
vielfältig.
Sie
können
die
Unterlassung
und
Beseitigung
der
Wettbewerbsverletzung
sowie
den
Ersatz
des
erlittenen
Schadens
vom
Mitbewerber
ersetzt
verlangen.
Bei
der
Durchsetzung
Ihrer
Ansprüche
ist
Eile
angesagt:
Unterlassungsansprüche
können
nämlich
nicht
mehr
verfolgt
werden,
wenn
die
Gesetzesverletzung
länger
als
sechs
Monate
zurückliegt.
Führt
die
Wettbewerbsverletzung
zu
einer
besonderen
Gefährdung
Ihres
Unternehmens
kann
der
Unterlassungsanspruch
auch
durch
eine
einstweilige
Verfügung
abgesichert
werden;
damit sind Sie sofort geschützt.
Ansprüche durchsetzen
Unterlassung bis Schadenersatz
In
Wettbewerbsverhältnissen
kommt
es
leider
vor,
dass
Unternehmer
weniger
durch
die
eigene
Leistung
bestechen
wollen
als
vielmehr
durch
das
Anschwärzen
eines
Mitbewerbers
oder
durch
täuschende
Angaben
über
ihr
Produkt.
Sie
sollten
sich
die
unlauteren
Praktiken
Ihrer
Mitbewerber
nicht
gefallen
lassen.
Denn:
Wer
nicht
rechtzeitig
eingreift
läuft
Gefahr,
dass
sich
der
Konkurrent
immer
heftigerer
Methoden
bedient
um
sich
selbst
auf
unlautere
Weise
gegenüber
Ihrem
Unternehmen
zu
profilieren.
Sofortiges
und
entschlossenes
Eingreifen
kann
hier großen Schaden verhindern.
Unsere Leistungen:
•
Pro-aktive
Beurteilung
von
eigenen
Werbemaßnahmen,
•
Abmahnungen des Konkurrenten,
•
Vertretung in streitigen Verfahren,
•
Abwehr behaupteter Ansprüche.
Fairer Wettbewerb
Klare Spielregeln
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