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WETTBEWERBSRECHT
Ihre       rechtlichen       Möglichkeiten       bei       einer Verletzung   des   Wettbewerbsrechts   sind   vielfältig. Sie   können   die   Unterlassung   und   Beseitigung   der Wettbewerbsverletzung     sowie     den     Ersatz     des erlittenen     Schadens     vom     Mitbewerber     ersetzt verlangen. Bei    der    Durchsetzung    Ihrer    Ansprüche    ist    Eile angesagt:         Unterlassungsansprüche         können nämlich    nicht    mehr    verfolgt    werden,    wenn    die Gesetzesverletzung     länger     als     sechs     Monate zurückliegt. Führt      die      Wettbewerbsverletzung      zu      einer besonderen     Gefährdung     Ihres     Unternehmens kann   der   Unterlassungsanspruch   auch   durch   eine einstweilige   Verfügung   abgesichert   werden;   damit sind Sie sofort geschützt.

Ansprüche durchsetzen

Unterlassung bis Schadenersatz

In   Wettbewerbsverhältnissen   kommt   es   leider   vor, dass     Unternehmer     weniger     durch     die     eigene Leistung   bestechen   wollen   als   vielmehr   durch   das Anschwärzen     eines     Mitbewerbers     oder     durch täuschende   Angaben   über   ihr   Produkt.   Sie   sollten sich   die   unlauteren   Praktiken   Ihrer   Mitbewerber nicht   gefallen   lassen.   Denn:   Wer   nicht   rechtzeitig eingreift    läuft    Gefahr,    dass    sich    der    Konkurrent immer     heftigerer     Methoden     bedient     um     sich selbst     auf     unlautere     Weise     gegenüber     Ihrem Unternehmen      zu      profilieren.      Sofortiges      und entschlossenes      Eingreifen      kann      hier      großen Schaden verhindern. Unsere Leistungen: Pro-aktive        Beurteilung        von        eigenen Werbemaßnahmen, Abmahnungen des Konkurrenten, Vertretung in streitigen Verfahren, Abwehr behaupteter Ansprüche.

Fairer Wettbewerb

Klare Spielregeln

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Wirtschaftsrechtskanzlei
WIR FREUEN UNS AUF SIE 01/9978028 SIE KÖNNEN UNS GERNE EINE NACHRICHT HINTERLASSEN
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